Verzeich­nis von Ver­arbei­tung­st?tigkeiten

必威体育 müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).

Bitte nutzen 必威体育 dafür das

Beachten 必威体育 auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universit?t als Verantwortlicher

Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Ma?nahmen (TOM) gem?? Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschlie?lich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. L?schprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.