Ak­tu­el­le In­for­ma­ti­o­nen für Stu­die­ren­de zu den Rü­ck­mel­de­fris­ten ab dem WS 2011/12

Mit Einführung der Studienbeitr?ge zum Sommersemester 2007 hat die Hochschulleitung die Rückmeldezeitr?ume auf Wunsch der Studierendenschaft verl?ngert. Mit Abschaffung der Studienbeitr?ge zum kommenden Wintersemester 2011/12 wurden diese Fristen auf die ursprünglichen Rückmeldetermine vor Einführung der Studienbeitr?ge zurückgeführt (WS: 30.06. und SS: 31.01.).

Die ?nderung der Rückmeldefristen hat zu Irritationen in der Studierendenschaft geführt. Die Kommunikation seitens der Verwaltung ist durch Ver?ffentlichung auf den Internetseiten unter Termine frühzeitig zum 11.01.2011 für das WS 2011/12 erfolgt. Dies ist nicht von allen Studierenden wahrgenommen worden.

Aus diesem Anlass, und um den Studierenden die Umstellung zu erleichtern, hat das Pr?sidium kurzfristig beschlossen, die regul?ren Rückmeldezeitr?ume für Studierende um 14 Tage auszudehnen. Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 werden folgende Rückmeldefristen festgelegt, die für zukünftige Semester generell gelten:

Rückmeldefrist für WS:  15.07.

Rückmeldefrist für SS:    15.02.

Nachfrist der Rückmeldung (versp?tete Rückmeldung) für WS:  15.08.

Nachfrist der Rückmeldung (versp?tete Rückmeldung) für SS:    28.02./29.02.

Eine Festlegung von Rückmeldezeitr?umen ist für den Hochschulbetrieb unerl?sslich und in der Einschreibungsordnung verankert. Der Hochschulbetrieb erfordert einen Akademischen Kalender um den Studienbetrieb für die bestm?gliche Ausbildung der Studierenden planen und organisieren zu k?nnen. Die Rückmeldezeitr?ume sind so terminiert, dass im Anschluss an die Rückmeldephase die Lehrveranstaltungsanmeldung für Studierende beginnen kann, die dann wiederum Grundlage für die Personal- und Raumplanung ist. 

Studierende, die einen Wechsel des Studiengangs- oder eines Studienfaches anstreben, überweisen im Rückmeldezeitraum die Semestergebühr und reichen entsprechende Antr?ge im Studierendensekretariat ein. Formulare stehen hier zur Verfügung:

http://w3cs.uni-paderborn.de/verwaltung/studium/studienformulare/Studiengangwechsel.pdf

Sollte für eine Umschreibung eine Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen zwecks Fachsemestereinstufung erforderlich sein oder ein Studienabschluss (z. B. Bachelor) erforderlich sein, werden individuelle Fristen vom Studierendensekretariat vergeben, die auf Wunsch verl?ngert werden k?nnen.

Studierende, die aufgrund einer finanziellen Notlage nicht in der Lage sein sollten, die Semestergebühren innerhalb der Rückmeldefrist zu zahlen, haben die M?glichkeit, einen formlosen, schriftlichen Antrag auf individuelle Verl?ngerung der Rückmeldefrist zu stellen. Dieser Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist in schriftlicher Form im Studierendensekretariat eingereicht werden. Im Antrag sind die Gründe, die zu der finanziellen Notlage geführt haben darzulegen. Weiterhin sind Nachweise der finanziellen Notlage über den Zeitraum der letzten drei Monate vor Beginn der Rückmeldefrist beizulegen (i. d. R.: Kontoauszüge).