Po­di­ums­dis­kus­si­on über Stu­di­e­n­ab­bruch: Schnel­le Ent­schei­dung von Vor­teil

Nach einer Untersuchung der Hochschul-Informations-System GmbH aus Hannover erreichen bundesweit nur 75 Prozent der Studierenden den angestrebten Abschluss. Rund ein Viertel bricht das Studium früher oder sp?ter ab. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion an der Universit?t Paderborn Ende Juni besch?ftigten sich jetzt Experten mit diesem Thema. Das Fazit: Wer mit dem Gedanken spielt, das Studium abzubrechen, sollte sich zuvor gut informieren.

Und Informationsm?glichkeiten gibt es viele. Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Studienberatung an der Universit?t Paderborn. Deren Leiterin Barbara Sawall machte bei der Diskussion deutlich, dass ?oft im Gespr?ch gute L?sungen gefunden werden k?nnen.“ Wer mit dem ?System Universit?t“ nicht zurecht kommt, k?nnte in anderen Bildungseinrichtungen gut aufgehoben sein. In Paderborn geh?rt das b.i.b. International College zu den führenden Adressen im Bereich der IT-Weiterbildung. Dessen Leiter, Georg Herrmann, nannte als einen gro?en Unterschied die ?N?he zum schulischen System mit der Aufteilung in Klassenverb?nde“, was einigen Studenten besser liege.

Ein Paradebeispiel für den erfolgreichen Studienabbruch lieferte Corvian Gunia, der nach dem abgebrochenen Mathematik-Studium an der TU Berlin eine Ausbildung am b.i.b. abgeschlossen hat und jetzt bei einem gro?en Paderborner Unternehmen arbeitet. ?Meine Entscheidung bereue ich absolut nicht“, sagte der Softwareentwickler.

Vielen potenziellen Abbrechern hingegen stellt sich die Frage nach der Finanzierung des Lebensunterhaltes nach einem Studienabbruch. Diesbezüglich konnten Peter Rahn und Heinrich F?rster von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn (ARGE Paderborn) Auskunft geben. ?Dem Grunde nach ist es für einen Bezug von Arbeitslosengeld II nicht relevant, ob das Studium abgebrochen oder beendet worden ist – der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitslosengeld II eine Grundsicherungsleistung für erwerbsf?hige Hilfebedürftige geschaffen“, sagte Peter Rahn. Konkret machte Heinrich F?rster das Prozedere deutlich: ?Wer das Studium abbricht, muss sich zun?chst exmatrikulieren und arbeitslos melden, um Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch erhalten zu k?nnen.“ Im Regelfall sind das für Alleinstehende monatlich 345 Euro. Dazu kommen Zahlungen für Unterkunft und eventuell Sonderleistungen. Die ARGE Paderborn bietet, sofern notwendig, individuelle Beratung. ?Unser Hauptanliegen ist es aber, die so genannte Hilfebedürftigkeit eines Einzelnen zu reduzieren oder zu beenden“, sagte Peter Rahn. ?Dabei ist die prim?re Zielsetzung der ARGE Paderborn, für den erwerbsf?higen Hilfebedürftigen eine Besch?ftigung zu finden, egal ob Studienabbrecher oder nicht.“ Im Weiteren führte Peter Rahn aus, dass erwerbsf?hige Hilfebedürftige alle M?glichkeiten zur Beendigung bzw. zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit aussch?pfen müssen und dabei auch aktiv bei der Eingliederung in Arbeit mitwirken müssen.

Bericht: Heiko Appelbaum

Foto (Heiko Appelbaum): Diskutierten an der Universit?t Paderborn (v.li.): Barbara Sawall (Leiterin Zentrale Studienberatungsstelle der Uni), Peter Rahn und Heinrich F?rster (ARGE Paderborn), Georg Herrmann (Leiter b.i.b. International College), Corvian
Foto (Heiko Appelbaum): Diskutierten an der Universit?t Paderborn (v.li.): Barbara Sawall (Leiterin Zentrale Studienberatungsstelle der Uni), Peter Rahn und Heinrich F?rster (ARGE Paderborn), Georg Herrmann (Leiter b.i.b. International College), Corvian Gunia und Marco Ehinger (AStA der Uni).