NRW-Hoch­schul­zu­kunfts­ge­setz: Zen­tra­le Kri­tik­punk­te der Uni­ver­si­t?­ten blei­ben be­ste­hen

Der Regierungsentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz wurde am 25.03.2014 von der Wissenschaftsministerin vorgestellt. Auch im überarbeiteten Entwurf der Landesregierung bleiben zentrale Kritikpunkte der Hochschulen bestehen:

  • Mitteleinbehalt: Weiterhin wird die M?glichkeit, dass das Wissenschaftsministerium zukünftig Teile der bereits zugewiesenen Haushaltsmittel als Sanktion einbehalten kann, kritisiert. Der Einbehalt von Haushaltsmitteln bei auch nur teilweiser Nichterfüllung eines Informationsgesuchs ist als Sanktion v?llig ungeeignet, denn die Haushaltsmittel erhalten die Hochschulen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
     
  • Rahmenvorgaben: Das neue Instrument der Rahmenvorgabe lehnen die Universit?ten weiterhin ab. Durch diese erfolgt eine unverh?ltnism??ige Ausweitung der Befugnisse der Ministerialbürokratie. Dabei soll das Wissenschaftsministerium Rahmenvorgaben ohne die Beteiligung des Parlaments erlassen k?nnen. Ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz für die Hochschulen ist weiterhin nicht vorgesehen.

Bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 12.02.2014 hatten die Universit?tsleitungen Punkte des Entwurfs unstrittig gestellt, etwa die M?glichkeit der Abberufung von Hochschulratsmitgliedern, die Einrichtung einer Hochschulwahlversammlung sowie den damit verbunden neuen Wahlmodus des Rektorats und vieles mehr.

In anderen Punkten hat es ein Einlenken der Landesregierung gegeben. So wurde die verfassungsrechtlich bedenkliche M?glichkeit des Entzugs des Promotionsrechts gestrichen. Die Transparenzklausel bei Drittmitteln wurde dahingehend pr?zisiert, dass bei aller gebotenen Transparenz, Kooperationspartnern eine angemessene Vertraulichkeit, beispielsweise bei Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen, weiterhin zugesichert werden kann. ?berrascht wurden die Universit?ten allerdings von weiteren M?glichkeiten des Mitteleinbehalts durch das Land im Zusammenhang mit Drittmitteleinnahmen der Hochschulen.

Frau Professor Gather, die Vorsitzende der LRK NRW, dazu: "Insgesamt ist es beim Grundtenor des Entwurfs und der hohen Regelungsdichte geblieben. Dies wird das Leben der Universit?ten in Zukunft deutlich erschweren. Wir werden daher unsere Anliegen und Argumente weiter vortragen und setzen uns dafür ein, dass diese im parlamentarischen Anh?rungsverfahren aufgenommen werden."
 

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Dr. Roman Walega
Gesch?ftsstelle der Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in NRW
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