Besondere Leistungsbezüge

Professor*innen in den ?mtern der Landesbesoldungsordnung W2 und W3, kann auf Antrag für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsf?rderung, die in der Regel über mehrere Jahre erbracht wurden, ein besonderer Leistungsbezug gew?hrt werden. 

Das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge ist in der nachfolgenden Ordnung der Universit?t Paderborn über das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge geregelt.

Ordnung der Universit?t Paderborn über das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge

Der Antrag auf Gew?hrung/Entfristung besonderer Leistungsbezüge (Selbstbericht) ist über den*die Dekan*in an die*den Pr?sident*in zu richten.

Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Dunja Denecke telefonisch unter 05251/60-5361 gern zur Verfügung.