NRW-Uni­versit?ten krit­is­ier­en Beschluss der Min­ister­pr?sid­en­ten­kon­fer­enz

Auf der gestrigen Sitzung der Landesrektorenkonferenz haben sich die Rektorinnen und Rektoren der nordrhein-westf?lischen Universit?ten u. a. über die aktuellen Entwicklungen beim sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren" ausgetauscht. Diese neue Software zur Studienplatzvergabe wird von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelt und soll zukünftig Studieninteressierten fl?chendeckend eine zentrale Bewerbung um Studienpl?tze mit einer ?rtlichen Zulassungsbeschr?nkung über ein Onlineportal erm?glichen. Momentan befindet sich das System im Pilotbetrieb, an dem sich ausgew?hlte Hochschulen mit einigen Studieng?ngen beteiligen.

Im Rahmen der Ministerpr?sidentenkonferenz am 13. Juni 2013 haben die Ministerpr?sidenten beschlossen, die Kosten für dieses Online-Studienplatzvergabeverfahren den Hochschulen zu übertragen. Mit der sukzessiven Einführung des Vergabeverfahrens sollen die Hochschulen auch sukzessive die Kosten für das Verfahren tragen. Ab 2018 ist geplant, dass die Hochschulen alle anfallenden Kosten übernehmen.

Die Vorsitzende der LRK NRW, Frau Professor Dr. Ursula Gather, erkl?rt dazu: "Die Universit?ten standen zu jedem Zeitpunkt voll hinter dem neuen Vergabeverfahren und unterstützen das Vorhaben auch weiterhin. Doch sollte die ?bernahme von Kosten erst diskutiert werden, wenn auch ein voll funktionstüchtiges Vergabeverfahren garantiert werden kann und den Hochschulen zur Verfügung steht."
 

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Dr. Roman Walega
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