NRW-Uni­versit?tslei­tun­gen zum Hoch­schulzukun­fts­ge­setz – Aus­führ­liche Stel­lung­nahme über­sandt

Die Hochschulleitungen der nordrhein-westf?lischen Universit?ten haben heute ihre ausführliche Stellungnahme zum schriftlich vorliegenden Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes (vom 12.11.2013) dem Wissenschaftsministerium (MIWF) übermittelt. Hierfür wurde der Referentenentwurf eingehend analysiert und mit hochschulrechtlicher Expertise geprüft.

Die Hochschulleitungen betonen, dass sich die Universit?ten unter den Strukturen des bestehenden Hochschulrechts und der Gestaltungsfreiheit sehr gut entwickelt haben. Daher halten sie weiterhin eine unabh?ngige Evaluation des aktuellen Hochschulgesetzes für angemessen, wie es auch § 83 des derzeit gültigen Hochschulgesetzes vorsieht.

Frau Professor Gather, die Vorsitzende der LRK NRW, dazu: ?Die Universit?tsleitungen begrü?en die Gelegenheit, ihre Positionen zum vorliegenden Referentenentwurf in den Diskussionsprozess einbringen zu k?nnen. Wir hoffen nun, kritisch gesehene Punkte weiter gemeinsam zu diskutieren und nach L?sungen in der Sache zu suchen.“

Als besonders kritisch sehen die Universit?ten:

  • die Sanktionsm?glichkeit des MIWF, Teile des vom (Haushalts-)Gesetzgeber bewilligten Landeszuschusses einer Hochschule vorzuenthalten, wenn sie bestimmten Vorgaben oder Informationsgesuchen nicht nachkommt.
     
  • die Rahmenvorgaben, die in s?mtliche Personal-, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten bis auf die Detailebene eingreifen und damit Beschlüsse von Universit?tsgremien und -organen au?er Kraft setzen k?nnen.
     
  • die M?glichkeit des MIWF, einem Fachbereich das Promotionsrecht zu entziehen.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der weiteren Unbestimmtheit sehen sich die Universit?ten des Landes weiterhin nicht in der Lage, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für 2014-2015 mit dem Wissenschaftsministerium zu unterzeichnen. Bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen Land und Hochschulen jeweils für zwei Jahre geschlossen werden. Darin werden Entwicklungen in den Bereichen Forschung und Lehre, Gleichstellung, Internationalisierung, Transfer oder Diversity Management verabredet.

Die Vorsitzende der LRK NRW erkl?rt dazu: ?Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes, das im Herbst in Kraft treten soll, sind den Universit?ten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre finanziellen Handlungsspielr?ume, unter denen sie in den n?chsten Jahren agieren müssen, nicht bekannt. Daher k?nnen wir die Zielvereinbarungen derzeit nicht unterschreiben.“

Die <link fileadmin aktuelles pressefotos februar lrk_nrw_informiert_-_nrw-universitaetsleitungen_zum_hochschulzukunftsgesetz.pdf _blank>ausführliche Stellungnahme der Hochschulleitungen der NRW-Universit?ten ist angefügt und steht auf der Webseite der LRK NRW online zur Verfügung.
 

Kontakt:
Dr. Roman Walega
Gesch?ftsstelle der Landesrektorenkonferenz der Universit?ten in NRW
c/o Technische Universit?t Dortmund
August-Schmidt-Stra?e 4
44227 Dortmund
Telefon: 0231.755.7558
Telefax: 0231.755.7557
E-Mail: presse@lrk-nrw.de